Actris AG: LG Mannheim hebt Barabfindung an

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 hat das Landgericht Mannheim die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Actris AG von 4,14 Euro auf 5,08 Euro je Aktie angehoben. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar. Am 30. August 2010 hatte die Hauptversammlung der Actris AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer … Actris AG: LG Mannheim hebt Barabfindung an weiterlesen